Umtausch-Anleihe (exchangeable bond)
Sonderform der Wandelanleihe. Bei einer Wandelobligation (convertible) wird dem Anleger das Recht gewährt, diese in einem festgelegten Verhältnis in Aktien des Emittenten zu tauschen. Bei einer Umtausch-Anleihe – auch Umtausch-Obligation genannt – hingegen räumt der Emittent dem Anleger bei Fälligkeit der Anleihe das Recht ein, anstelle der Barauszahlung das Papier auch in einem festgelegten Verhältnis in Aktien einer anderen Aktiengesellschaft – in der Regel konzernverbundener Unternehmen – zu tauschen (bonds issued by a company that may be redeemed at the request of their holders into shares of a company other than the issuer of the bonds or in cash). – Siehe Anleihe, Parität, Pay-in-Kind-Anleihe, Todesspirale, Wandelprämie, Zwangswandelanleihe.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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