Transaktionsregister (trade repository)
Stelle, bei der elektronische Aufzeichnungen über Umsätze auf dem Finanzmarkt aufgezeichnet werden müssen. Aufsichtsbehörden, Zentralbanken und Marktteilnehmer haben einen Bedarf an zuverlässigen Transaktionsregistern, weil diese durch das Sammeln, Speichern und Weitergeben von Daten zur Transparenz der Finanzmärkte wesentlich beitragen. – In Umsetzung dieser Ziele und zur Schaffung eines einheitlichen aufsichtlichen Rahmens über Zentrale Gegenparteien ist seit August 2012 die Verordnung (EU) № 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über OTC-Derivate, zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister, die European Market Infrastructure Regulation, EMIR in Kraft getreten. – Gemäss Art. 9 EMIR muss der Abschluss von Derivategeschäften ab dem 12.02.2014 an ein Transaktionsregister gemeldet werden. Auch Derivategeschäfte, die seit dem 16.08.2012 bestehen oder bestanden, unterfallen einer Nachmeldepflicht. Dabei gilt eine 90-Tagesfrist, falls der Kontrakt am 12.02.2014 immer noch läuft. Eine dreijährige Frist ist zu beachten, wenn der
Kontrakt zum 12.02.2014 bereits ausgelaufen ist. – Siehe DerivategeschäfteClearingpflicht, Derivategeschäfte-Meldepflicht, Transaktionsmeldung.– Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2012, S. 39 (Bedeutung der Transaktionsregister für die Markttransparenz), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 163 (neue Vorgaben für OTC-Derivategeschäfte durch die novellierte DerivateV).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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