Wertpapierverwahrung
Thematische Übersicht zu Wertpapierverwahrung mit 7 zugeordneten Begriffen, Definitionen und Beiträgen im wissenschaftlichen Gerhard-Merk-Archiv.
Verwandte Begriffe
Definition des Depotgeschäfts nach § 1 KWG: Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie Pflichten und Tätigkeiten im Überblick.
Dematerialisierung bezeichnet die Abschaffung physischer Wertpapierurkunden, sodass Finanzaktiva nur noch als elektronische Bucheinträge bestehen.
Definition der Depotbank: Verwahrung und Verwaltung von Vermögenswerten, rechtliche Anforderungen nach KWG und InvG sowie BaFin-Aufsicht.
Das Depotgesetz regelt in Deutschland die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren sowie den Schutz der Eigentümer und Schuldbuchforderungen.
Depotstelle bezeichnet eine Einrichtung zur Verwahrung oder elektronischen Aufzeichnung von Wertpapieren und zur Führung von Eigentumsnachweisen.
CARGO bezeichnet ein deutsches System zur zentralen Verwahrung von Wertpapieren mittels variabler Globalurkunde je Emission.
Definition des wirtschaftlich Berechtigten (Beneficial Owner, BO): Begünstigte Adresse eines Finanzstroms, auch wenn eine Bank den Titel verwahrt.
