Teilgruppen-Aufsicht (subgroup supervision)

Besitzt eine Versicherung, deren Zentrale von einer nationalen Aufsichtsbehörde überwacht wird, in einem anderen Mitgliedsstaat der EU durch eine Filiale oder ein zum Konzern gehörendes Institut einen beachtlichen Marktanteil, so kann die Aufsichtsbehörde dieses Landes im Zuge von Solvency-II diese Teilgruppe ihrer Aufsicht unterwerfen. Dasselbe gilt, wenn eine Teilgruppe in eine finanzielle Schieflage gerät. – Siehe Consolidating Supervisor, Fragmentierung, aufsichtliche. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 54 f. (CEIOPS-Vorschläge; Probleme in Zusammenhang mit einer Drittland-Aufsicht), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 110 f. (Ausweitung der Versicherungs-Gruppenaufsicht), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 61 (aufsichtsrechtlicher Fortgang).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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