Subventionen (subsidies, grant-in-aid, subventions)
Unterstützungszahlungen öffentlicher Stellen an bestimmte Branchen, Wirtschaftsgebiete oder auch an einzelne Unternehmen ohne Gegenleistung, manchmal auch Bezuschussung (subsidisation) genannt. Unterschieden wird dabei zwischen direkten Subventionen als unmittelbare Zahlungen des Staates und indirekten Subventionen; durch diese wächst den Nutzniessern infolge der staatlichen Massnahme ein Vorteil zu, wie etwa im Falle von Steuervergünstigungen (favourable tax treatment) oder die Übernahme von Bürgschaften. – Von den Zentralbanken werden Subventionen beobachtet und regelmässig beanstandet. Denn Subventionen – binden beträchtliche Finanzmittel – in Deutschland im Jahr 2009 etwa 165 Mia EUR -, – verzerren den Einsatz der Produktionsfaktoren: die knappen Mittel werden so kaum zum “besten Wirt” (to the point of most favourable allocation of resources) geleitet, – hemmen deswegen die kostengünstigste Produktion und – drücken damit auch über kurz oder lang auch auf den Geldwert. – In einem Unternehmensverbund (Konzern) Zuschüsse des Mutterunternehmens an Betriebe, die nicht kostendeckend arbeiten. – Durch zeitliche Befristung oder durch einen im voraus festgelegten stufenweisen Abbau der Zahlungen mittels eines Sunset-Vorbehalts können auf der Ebene des Staates oder eines Konzern Anreize geschaffen werden, von Subventionen ehest unabhängig zu werden. – Siehe Bank, systemische, Käsegeld, Primäreinkommen, Querfinanzierung, Steuerfinanzierung, Steuergutschrift, Strukturumbruch, Strukturwandel, Subsidien, SunsetVorbehalt, Zuschuss.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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