Stop-Auftrag (stop order)

Bedingter Börsenauftrag zur vorsorglichen Verlustbegrenzung. Durch den Stop-Auftrag wird die Bank bzw. der Makler beauftragt, ein Gut bestmöglich zu verkaufen, falls der Börsenkurs unter eine bestimmte Linie sinkt. Solche bedingte Aufträge sind im Devisen-, Edelmetall- und Rohwarenhandel sehr verbreitet (an order to a broker to sell when the price of an asset falls to a designated level). – Eine Anweisung an den Makler bzw. die Bank, erteilte Beauftragungen zu streichen (an order to cancel pending transactions that are placed with the broker or the bank). – Siehe Alles-oderNichts-Auftrag, Cap, GTC-Auftrag, Limitierung, Sicherheitssperre, Storno, Tagesauftrag. – Vgl. Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 173 (Tatbestand des Stop Order Fishings).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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