Staatlicher Kapitalstock

Der staatliche Kapitalstock ist der Wert des staatlichen Sachvermögens. Er entsteht durch Bruttoanlageinvestitionen, wird zu aktuellen Preisen bewertet und durch Abgänge beziehungsweise Abschreibungen vermindert. In vereinfachter Verwendung wird häufig das Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen als Kapitalstock bezeichnet. Die Finanzstatistik weist keinen entsprechenden Kapitalstock aus; die Berechnung erfolgt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Veränderungen des Bestands können sowohl aus realen Zu- und Abgängen als auch aus Änderungen der Wiederbeschaffungspreise und aus Sektorenwechseln resultieren.

Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 123. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.

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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Staatlicher Kapitalstock“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/staatlicher-kapitalstock/ (Stand: 21.08.2026).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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