Der staatliche Kapitalstock ist der Wert des staatlichen Sachvermögens. Er entsteht durch Bruttoanlageinvestitionen, wird zu aktuellen Preisen bewertet und durch Abgänge beziehungsweise Abschreibungen vermindert. In vereinfachter Verwendung wird häufig das Bruttoanlagevermögen zu Wiederbeschaffungspreisen als Kapitalstock bezeichnet. Die Finanzstatistik weist keinen entsprechenden Kapitalstock aus; die Berechnung erfolgt in den Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen. Veränderungen des Bestands können sowohl aus realen Zu- und Abgängen als auch aus Änderungen der Wiederbeschaffungspreise und aus Sektorenwechseln resultieren.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Monatsbericht – Januar 2026 , 22.01.2026 , PDF-S. 123. https://publikationen.bundesbank.de/caas/v1/media/973956/referenceDoc/7a6a3b02ce72b6a454aee8cac61986dc.
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