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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

Nachtodliche Belehrungen zur Ökonomik

Nachtodliche Belehrungen zu Persönlichkeiten

Nachtodliche Belehrungen zur Philosophie

Nachtodliche Belehrungen zur Theologie

Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Seele, Raum und Zeit

 

Eine höchst bedeutungsvolle nachtodliche Belehrung in Marburg/Lahn durch den weitbelobten, lebenserfahrenen und bis anhin unvergessenen Herrn

Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817),
der Weltweisheit und Arzneikunde Doktor,
seit 1785 Kurpfälzischer, durch Rechtsübergang ab 1803 Badischer Hofrat, und durch Verleihung ab 1808 Grossherzoglich Badischer Geheimer Hofrat,

bis 1803 Professor für ökonomische Wissenschaften und Lehrbeauftragter für operative Augenheilkunde an der Universität Marburg/Lahn, davor bis 1787 Professor für angewandte Ökonomik – mit Einschluss der Vieharzneikunde – an der Universität Heidelberg und vorher seit 1778 mit gleichem Lehrauftrag an der Kameral Hohen Schule zu Kaiserslautern.

lebzeitig Gründungsmitglied der Geschlossenen Lesegesellschaft zu Elberfeld, dortselbst seit 1772 auch Arzt für Allgemeinmedizin, Geburtshilfe, Augenheilkunde und ab 1775 behördlich bestellter Brunnenarzt sowie Lehrender in Physiologie; der kurpfälzischen ökonomischen Gesellschaft in Heidelberg, der kurfürstlichen Deutschen Gesellschaft in Mannheim, der Königlichen Sozietät der Wissenschaften in Frankfurt/Oder, der Gesellschaft des Ackerbaues und der Künste in Kassel, der Leipziger ökonomischen Sozietät sowie auch bis zum Verbot der Geheimgesellschaften im kurpfälzisch-bayrischen Herrschaftsgebiet durch Erlass vom 22. Juni 1784 aus München der erlauchten
Loge “Karl August zu den drei flammenden Herzen” in Kaiserslautern Mitglied

Aufgeschrieben sowie gemeinen Nutzens zu Gut ins World Wide Web gestellt, alle Leser dabei gÖttlicher Obhut wärmstes empfehlend,
von

Treugott Stillingsfreund
in Salen, Grafschaft Leisenburg*

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Markus-Gilde, Siegen
Leicht veränderte und ergänzte Online-Fassung aus dem Buch “Erscheinungen im Siegerland” von Treugott Stillingsfreund. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1987, S. 34 ff. – © verlag die wielandschmiede, Postfach, 57223 Kreuztal (Deutschland). Das Buch ist allnoch über den Buchhandel (ISBN 3-925498-23-0) zu beziehen. – Die gewerbliche Nutzung des Textes bedarf der schriftlichen Einwilligung des Copyright-Inhabers.
mailto: info@jung-stilling-gesellschaft.de

 


Begegnung mit Jung-Stilling in Marburg an der Lahn


In Marburg1 jüngst ich wieder war
Bei einem biedren Antiquar
Und schaute dort noch solchen Schriften,
Die Kenntnis alter Rechtsnorm stiften.

Beim Buchbestand in Medizin
Sah suchend einen Herrn ich knien,
Der irgendwie bekannt mir war:
Professor Jung2 ganz offenbar!

Ich trat hinzu und grüsste ihn;
Auch er mich gleich zu kennen schien.
Nicht zögernd lang, sprach ich ihn an;
Mit einer Frage ich begann.

 


Belehrung über die Seele wird erbeten und erteilt


“Herr Hofrat!3 Klar es scheint mitnichten,
Was von der Seele sie berichten:
Der Tod löst sie vom Körper frei;
In Raum und Zeit sie nicht mehr sei.

Wenn dem so ist: wie klärt sich dann,
Dass trotzdem sie empfinden kann
Des Hades eigne Zeitlichkeit4
Und auch der Hölle Ewigkeit?” —

“Herr Treugott! Leget hier zugrunde
Die ‘Theorie der Geister=Kunde’
Den Paragraph zweihundert dort:
Dann löst sich das Problem sofort.5

Hier habe klar ich ausgesprochen:
Es bleibt die Seele ungebrochen
In Raum und Zeit; dies Grund-Form ist,
Auf ewig solche sie durchmisst.6

Im Gegensatz zum Leben hie
Ist fähig und im Zustand sie
Zu schauen, was in spätrer Zeit,
Auch weit entfernt im Raum gedeiht.

Jedoch im Fernen nicht auf Erden!
Es muss genau beachtet werden,
Dass ändert sich der Gegenstand,
Auf den Empfindung zugewandt.7

Objekte bloss im Geister-Reich
Peilt an die Seele nun sogleich.
‘Objekt’ meint alles, was gedacht,
Wovon man sich Gedanken macht.8

Ihr seht nun, Treugott, dass die Zeit
Auch Grund-Form bleibt in Ewigkeit.
Das trifft für Menschen zu allein,
Nicht auch für guter Engel Sein!

Selbstredend bleibt GOtt ausgenommen,
Von dem ja alle Wesen kommen.
Doch nun genug! Mehr ich bekunde
In meinem Werk zur Geister-Kunde.

Lest dieses ganz genau sowie
Dazu auch die ‘Apologie’9
Und grüsst von mir das Siegerland,
An das ich denke unverwandt!”10

 


Jung-Stilling entzieht sich unerwartet der Sichtbarkeit; Bericht findet sich aufgeschrieben und gereimt


Ganz plötzlich war Jung-Stilling fort.
Wo just er stand, war leer der Ort;
Ein Schimmern sah ich an der Stelle,
Als sei dort schwache Lichtesquelle.11

Der Antiquar gab mir Papier.
In Kurzschrift schrieb ich nieder mir,
Wonach ich Stilling just gefragt
Und was zur Antwort er gesagt.

Am Sonntag dann viel Zeit ich fand.
Ich nahm mein Stenogramm zur Hand
Um jetzt in Reinschrift festzuhalten,
Was nahm ich auf in Zweierspalten.

Ich traute meinen Augen nicht!
Da stand geschrieben der Bericht
Bereits in Langschrift hübsch und klar,
Gegliedert und mit Reimwort gar!

Ein zierlich-schmuckes “S” ich fand
Verzeichnet rechts am untren Rand.
Dies Sigel legt recht deutlich da:
Es half mir Engel Siona!12

Damit sich alle Stillings-Treuen
An dieser Botschaft recht erfreuen,
Gab ein ich alles dann komplett
Die Woche drauf ins Internet.

 


Das übliche Lästergespei wird erwartet


Ach GOtt! Wie ist die Welt verrückt!
Man sagt nicht Dank, ist nicht beglückt,
Dass Stillings Botschaft wird verbreitet:
Dem Guten so der Weg bereitet.

Oh nein! Sie schreien “Spiritismus,
Gespensterwahnsinn, Okkultismus,
Verdummung, Scharlatanerie,
Ergüsse siecher Phantasie;

Geflunker, Machwerk, Schwindel, Lug,
Gewäsch, Geplapper, Bluff und Trug,
Verruchte Wortverdreherei,
Dämonenhafte Zauberei;

Verworren-närrisches Gedudel,
Gebräu von höllischem Gesudel,
Abscheuliche Provokation,
Des Satans Manifestation!“

Ach Leute! Packt euch an die Nase:
Entledigt euch von Zorn-Gerase
Und denkt darüber tiefer nach,
Was Stilling über Seele sprach.

Ihr mögt ja gern auf Treugott fluchen,
Als Fälscher ihn zu lästern suchen:
Doch tretet mit dem Schmäh nicht nah
Jung-Stilling und Geist Siona:

Drum bittet herzlich allemalen
Euch Treugott Stillingsfreund in Salen,
Der Gutes wünscht für jung und alt
Auf Erden und im Jenseits bald.

 


Anmerkungen, Hinweise und Quellen


* Grafschaft Leisenburg = bei Jung-Stilling das ehemalige Fürstentum Nassau-Siegen (mit der Hauptstadt Siegen); –  durch Erbfolge ab 1743 Teil der Nassau-Oranischen Lande (mit Regierungssitz in Dillenburg, heute Stadt im Bundesland Hessen); –  im Zuge der territorialen Neuordnung Deutschlands durch den Wiener Kongress ab 1815 Bezirk in der preussischen Provinz Westfalen (mit der Provinzhauptstadt Münster); –  nach dem Zweiten Weltkrieg von 1946 an bis heute Gebietsteil im Kreis Siegen-Wittgenstein des Regierungsbezirks Arnsberg im Bundesland Nordrhein-Westfalen in der Bundesrepublik Deutschland (mit der Landeshauptstadt Düsseldorf). – Über 70 Prozent der Kreisfläche sind Wälder; Siegen-Wittgenstein steht damit an der Spitze der Bewaldungsdichte in Deutschland.
Salen = bei Jung-Stilling die ehemalige fürstliche Residenzstadt Siegen, heute Universitätsstadt mit etwa 110’000 Bewohnern, am Oberlauf der Sieg (dort 240 Meter über dem Meeresspiegel) gelegen. Die Sieg ist ein 155,2 Kilometer langer, rechter Nebenfluss des Rheins. – Die nächst grösseren Städte von Siegen sind, in der Luftlinie gemessen, im Norden Hagen (83 Kilometer), im Südosten Frankfurt am Main (125 Kilometer), im Südwesten Koblenz (105 Kilometer) und im Westen Köln (93 Kilometer).
Siehe Karl Friedrich Schenck: Statistik des vormaligen Fürstenthums Siegen. Siegen (Vorländer) 1820, Reprint Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1981 sowie Theodor Kraus: Das Siegerland. Ein Industriegebiet im Rheinischen Schiefergebirge, 2. Aufl. Bad Godesberg (Bundesforschungsanstalt für Landeskunde und Raumordnung) 1969 (Standardwerk mit vielen Karten, Übersichten und Rückblenden auf den Entwicklungsverlauf; leider auch in der Zweitauflage ohne Register).
Im wirtschaftsgeschichtlich bemerkenswerten Siegerland ist der hochintelligente und vielseitig begabte Jung-Stilling (siehe Anmerkung 2) geboren, herangewachsen und hat auch seine ersten beruflichen Erfahrungen als Köhlergehilfe, Schneider, Knopfmacher, Vermessungs-Assistent, Landarbeiter, Dorfschulmeister und Privatlehrer gesammelt.

1 Die Stadt Marburg an der Lahn, heute zum Bundesland Hessen der Bundesrepublik Deutschland gehörend. Hier wirkte Jung-Stilling von 1787 bis 1803 als Professor für ökonomische Wissenschaften und hielt daneben auch an der medizinischen Fakultät eine Übung zur Ophthalmo-Chirurgie ab. – Siehe Ernst Benz: Jung-Stilling in Marburg, 2. Aufl. Marburg (Elwert) 1971 sowie Gerd Propach: Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817) als Arzt. Köln (Institut für Geschichte der Medizin der Universität Köln) 1983.

2 Professor Johann Heinrich Jung-Stilling (1740–1817), der Weltweisheit (Philosophie) und Arzneikunde (Medizin) Doktor. Dieser wurde in der letzten Zeit wiederholt auf Erden gesehen. – Siehe die entsprechenden Erscheinungsberichte zuletzt aufgezählt bei Gotthold Untermschloß: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits. Johann Heinrich Jung-Stilling gibt Antwort. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 97 f., als Download-File auch bei dem URL <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk/stilling> abrufbar.

3 Jung-Stilling erhielt als Professor für ökonomische Wissenschaften an der Universität Heidelberg durch Erlass seines Landesherrn, des Kurfürsten Karl Theodor von Pfalz-Bayern (ihm hatte er auch seine medizinische Doktorarbeit gewidmet und auch im März 1772 persönlich bei Hofe zu Mannheim überreicht), datiert vom 31. März 1785, die Ernennung zum “Kurpfälzischen Hofrat”.
Das mit dem Hofrats-Titel verbundene gesellschaftliche Ansehen war zu jener Zeit beträchtlich. Es gewährte dem Träger manche Bevorzugungen, so auch (was Jung-Stilling als reisenden Augenarzt ganz besonders zum Vorteil gereichte) an Posten, Schildwachen, Stadttoren, Fähren, Übergängen, Brücken sowie an den zu jener Zeit auch innerlands zahlreichen Schlagbäumen, Post-, Maut- und Grenzstationen.
Der Friedensvertrag von Campo Formio (7 km südwestlich von Udine in Venetien) vom 17. Oktober 1797 zwischen Napoléon und Kaiser Franz II., bestimmte in Artikel 20 den Rhein als die Staatsgrenze zwischen Frankreich und Deutschland. Dies wurde im Frieden von Lunéville (südöstlich von Nanzig [französisch: Nancy] gelegen; einstige Residenz der Herzöge von Lothringen) am 9. Februar 1801 bestätigt.
In Artikel 6 heisst es genauer: “S. M. l’Empereur et Roi, tant en Son nom qu’en celui de l’Empire Germanique, consent à ce que la République française possède désormais (= von nun an) en toute souveraineté et propriété, les pays et domaines situés à la rive gauche du Rhin, … le Thalweg (= die Fahr-Rinne für die Schiffahrt) du Rhin soit désormais la limite entre la République française et l’Empire Germanique, savoir (= und zwar) depuis l’endroit (= von der Stelle an) où le Rhin quitte le territoire helvétique, jusqu’à celui où il entre dans le territoire batave.”
Eine ausserordentliche Reichsdeputation, eingesetzt am 7. November 1801, beriet daraufhin in Regensburg (seit 1663 Ort des Ständigen Reichstags) über die Entschädigung an deutsche Fürsten, die ihre (links der neuen Staatsgrenze zu Frankreich gelegenen) Gebiete an Frankreich abtreten mussten.
Durch besondere günstige Umstände (verwandtschaftliche Beziehungen zu Frankreich traten hinzu: sein Enkel und Nachfolger Karl [1786/1811–1818] heiratete zwanzigjährig zu Paris am 7./8: April 1806 Stéphanie de Beauharnais [1789–1860], die 17jährige Adoptivtochter von Napoléon Bonaparte) vergrösserte Karl Friedrich von Baden (1728/1746–1811) bei dieser Gelegenheit sein Gebiet um mehr das Vierfache; die Bevölkerung stieg von ungefähr 175’000 auf fast 1 Million Bewohner. Die pfälzische Kurwürde ging auf ihn über; Karl Friedrich wurde damit 1803 vom Markgrafen zum Kurfürsten erhoben. – Wenig später rückte er durch den Rheinbundvertrag vom 12. Juli 1806 nach Artikel 5 gar zum Grossherzog mit dem Titel “Königliche Hoheit” auf.
Mit dem in Verfolg dessen geschehenen Übergang der rechtsrheinischen Gebiete der Kurpfalz (so auch der alten Residenz- und Universitätsstadt Heidelberg, der neuen [seit 1720] Residenzstadt Mannheim [mit dem grössten Barockschloss in Deutschland] und der Sommerresidenz Schwetzingen [mit dem kurfürstlichen Lustschloss samt 76 Hektar grossen Schlossgarten, Moschee, Badehaus und Theater]) an das Haus Baden durch den Regensburger Reichsdeputationsschluss vom 25. Februar 1803 wurde gemäss § 59, Abs. 1 (“Unabgekürzter lebenslänglicher Fortgenuß des bisherigen Rangs”) der “kurpfälzische” Hofrat DE JURE PUBLICO automatisch zum “badischen” Hofrat.
Anfang April des Jahres 1808 wird Jung-Stilling als Berater des Grossherzogs von Baden zum “Geheimen Hofrat” ernannt; siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Briefe. Ausgewählt und hrsg. von Gerhard Schwinge. Giessen, Basel (Brunnen Verlag) 2002, S. 404 (Anm. 10).
Jung-Stilling war nach seinem freiwilligen Ausscheiden von der Universität Marburg mit einem Ehren-Gehalt in den Dienst des ihm befreundeten Karl Friedrich von Baden (1728/1746-1811) getreten. Er nahm seinen Wohnsitz zunächst in Heidelberg (wo er bereits von 1784 bis 1787, zu seiner Zeit als Professor in Heidelberg, wohnte und auch sein Schwiegersohn Friedrich Heinrich Christian Schwarz [1766-1837] inzwischen als Professor lebte) und ab Jahresende 1806 im Schloss zu Karlsruhe. Karl Friedrich wollte Jung-Stilling näher um sich haben.
Bei nachtodlichen Erscheinungen von Jung-Stilling wird dieser gewöhnlich mit “Herr Hofrat” (seltener mit “Herr Geheimrat”) angesprochen, auch von seinem Engel Siona. – Der Titel “Hofrat” ist gleichsam fester Bestandteil des Namens (ADJUNCTIO NOMINIS), wie etwa “Apostel Paulus”, “Kaiser Karl” oder “Prinz Eugen” zu verstehen, und nicht als ehrenvolle Benennung (TITULUS HONORIS). – “Stilling” ist ein individueller Beiname (APPELLATIO PROPRIA) und klingt zu vertraulich. – “Professor Jung” und “Doktor Jung” greift eine Stufe niedriger als “Hofrat Jung”; das heisst: der Titel “Hofrat” steht über der Amtsbezeichnung “Professor” oder dem akademischen Grad bzw. volkstümlich der Berufsbezeichnung (= Arzt) “Doktor”. – “Ohephiah” (= der GOtt liebt) ist der neue Name, dem Jung-Stilling in der Seligkeit gegeben wurde; siehe [Christian Gottlob Barth:]. Stillings Siegesfeyer. Eine Scene aus der Geisterwelt. Seinen Freunden und Verehrern. Stuttgart (Steinkopf) 1817.

4 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde, in einer Natur= Vernunft= und Bibelmäsigen Beantwortung der Frage: Was von Ahnungen, Gesichten und Geistererscheinungen geglaubt und nicht geglaubt werden müße (so: also mit Eszett). Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1808. – Das Werk erschien seither in vielen Nachdrucken und Neuausgaben und blieb bis heute im Buchhandel; siehe Klaus Pfeifer: Jung-Stilling-Bibliographie. Siegen (J. G. Herder-Bibliothek) 1993, S. 104 (Register, Stichwort “Theorie”).
Gegen dieses auch ins Niederländische, Englische, Französische und Schwedische übersetzte Buch erschien: Abgefordertes Gutachten einer ehrwürdigen Geistlichkeit des Stadt Basel über Herrn Dr. Jung’s genannt Stilling Theorie der Geisterkunde. Basel (Samuel Flick) 1809.
Jung-Stilling verteidigte sich dagegen mit der Schrift: Apologie der Theorie der Geisterkunde veranlasst durch eine über dieselbe abgefasstes Gutachten des Hochwürdigen (so!) geistlichen Ministeriums zu Basel. Als Erster Nachtrag zur Theorie der Geisterkunde. Nürnberg (Raw’sche Buchhandlung) 1809. – Das Originalwerk von Jung-Stilling hat im Haupttitel “Geister=Kunde” (mit dem damals üblichen Doppel-Bindestrich). Die darauf bezüglichen Werke – auch aus der Feder von Jung-Stilling selbst – haben in der Regel “Geisterkunde” im Titel, also in einem Wort geschrieben.

5 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 4), § 200, S. 274 f.

6 Siehe Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 4), S. 274 (“Dann bitte ich auch wohl zu bemerken, daß die Seele ihr Wesen nicht verändert; die Grundformen ihrer Vorstellungskraft, nähmlich Raum und Zeit, behält sie ewig.”)

7 Siehe zur näheren Bestimmung der Raum-Zeit-Gebundenheit der Seele nach dem Tode Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 4), § 200, S. 275 oben.

8 “Objekt bzw. Gegenstand meint alles, was zur Kenntnis genommen, vorgestellt oder gedacht wird und worüber man Urteile bildet” definiert Gerhard Merk: Einführung in die Erkenntnislehre. Berlin (Duncker & Humblot) 1985, S. 95. – Dieses Lehrbuch ist frei downloadbar bei der Adresse <http://www.uni-siegen.de/fb5/merk>

9 Gemeint ist das Werk von Johann Heinrich Jung-Stilling: Apologie der Theorie der Geisterkunde, siehe Anm. 4. – Siehe auch Johann Heinrich Jung-Stilling: Geister, Gespenster und Hades. Wahre und falsche Ansichten. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1993, S. 92 ff. (Jung-Stilling-Studien, Bd.1). Hier ist der gesamte Text der “Apologie der Theorie der Geisterkunde” vergleichend und kommentierend wiedergegeben.

10 Jung-Stilling entstammt dem Fürstentum Nassau-Siegen. Siehe zu seinem Lebenslauf Gerhard Merk: Jung-Stilling. Ein Umriß seines Lebens. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1989.

11 Siehe zum lichtschimmernden Dunstkreis der Seele Johann Heinrich Jung-Stilling: Theorie der Geister=Kunde (Anm. 4), § 83, S. 62.

12 Schutzengel von Johann Heinrich Jung-Stilling. Er zeigte sich diesem zu dessen irdischer Zeit, nahm ihn von dort ins Jenseits mit und schrieb auch für ihn. – Siehe Heinrich Jung-Stilling: Szenen aus dem Geisterreich, 7. Aufl. Bietigheim (Rohm) 1999, S. 220 ff. (S. 279: “Siona hat mir Lavaters Verklärung in die Feder diktiert”).
Der Name Siona bedeutet letztlich “die Himmlische”; siehe die genauere, weitläufige Erklärung dieses Namens bei Philipp Paul Merz: ONOMASTICON BIBLICUM SEU INDEX AC DICTIONARIUM HISTORICO–ETYMOLOCIUM, Bd. 2. Augsburg (Veith) 1738, S. 1161 ff. sowie bei Petrus Ravanellus: BIBLIOTHECA SACRA SEU THESAURUS SCRIPTURAE CANONICAE AMPLISSIMUS, Bd. 2. Genf (Chouët) 1650, S. 627 (hier auch einige seltenere übertragene Bedeutungen wie etwa “ORNAMENTUM TRACTUS” oder “GAUDIUM TOTIUS TERRAE” und “LOCUS PERFECTISSIMAE PULCHRITUDINIS”). Beide bis heute kaum übertroffene Werke erfuhren viele Nachdrucke und Übersetzungen in viele Sprachen
Jung-Stilling fasst den Engel als weiblich auf. Er spricht Siona an als –  “unaussprechlich erhabene Tochter der Ewigkeit” (Szenen aus dem Geisterreich, S. 219), –  “göttliche Freundin” (ebenda, S. 223), dankt der –  “erhabenen Dolmetscherin” (ebenda, S. 241), die ihm –  als Engel – oft ungesehen – “immer liebvoll zur Seite ist” (Johann Heinrich Jung-Stilling: Chrysäon oder das goldene Zeitalter in vier Gesängen. Nürnberg [Raw’sche Buchhandlung] 1818, 1. Gesang, Versabschnitt 3), –  den Gedankengang leitet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 282), aber –  auch vom Jenseits berichtet (Szenen aus dem Geisterreich, S. 308) und –  Jung-Stilling (der im Chrysäon Selmar heisst) auf einer “Himmels-Leiter” zum Sehen führt (Chrysäon, Prolog, Versabschnitt 2; siehe auch Versabschnitt 8) sowie –  zu seiner verstorbenen Tochter Elisabeth (Lisette, 1786–1802) und zu deren Mutter (Jung-Stillings zweiter Ehefrau Selma von St. George, 1760–1790) geleitet (Chrysäon, 4. Gesang, Versabschnitt 2 ff.), –  ihn aber auch von himmlischen Höhen “in müdes Weltgewühle” zurückbringt (Chrysäon, 3. Gesang, Versabschnitt 87).
Siehe zum Verständnis der Engel im religiösen Denken von Jung-Stilling auch Gerhard Merk (Hrsg.): Jung-Stilling-Lexikon Religion. Kreuztal (verlag die wielandschmiede) 1988, S. XX f., S. 30 ff. sowie Gotthold Untermschloß: Vom Handeln im Diesseits und von Wesen im Jenseits. Johann Heinrich Jung-Stilling gibt Antwort. Siegen (Jung-Stilling-Gesellschaft) 1995, S. 16 ff. – Grundsätzliches siehe bei Paola Giovetti: Engel, die unsichtbaren Helfer der Menschen, 8. Aufl. Kreuzlingen, München (Hugendubel) 2003 sowie im Internet den URL <http://www.himmelsboten.de>

Life is the soul’s nursery: its training place for the destinies of eternity.

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