Risikotransfer auch Risikotransformation und Risikoübertragung (risk transformation)
Allgemein die Weiterreichung einer eingegangenen Verlustgefahr an einen anderen. – Besonders bei der Weitergabe von Kreditrisiken ist immer zu bedenken, dass die transferierten Risiken nicht verschwunden sind. Sie liegen lediglich woanders mit der Gefahr, dort gegebenenfalls wie im Falle der Subprime-Krise geballt wieder aufzutauchen. – Siehe Finanz-Alchemie, Risikoteilung, Risikoübernahme-Grundregel, Risikoträger, endgültiger, Schattenbank, Verbriefung, Terror-Papiere, XXX-Insurance-Linked Securities, Zwangswandelanleihe, Zweckgesellschaft. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2004, S. 27 ff. (einzelne Instrumente; Bezug zur Finanzstabilität), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juli 2014, S. 76 ff. (Daten zur Risikoübertragung zwischen Versicherungen und anderen Wirtschaftszweigen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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