Risikoträger, endgültiger (ultimate risk taker)
Die Person oder Entität, die bei einem Ausfall letztlich Zahlung leisten muss. – Ist ein Kredit, so wie im Zuge der Hilfen durch den Europäischer Stabilisierungsmechanismus, durch Garantien von Mitgliedsstaaten der EWU besichert, so haben die Staatshaushalte der betreffenden Länder für diese Summen einzustehen. Nicht ganz auszuschliessen ist, dass neu gewählte Parlamente und daraus hervorgegangene Regierungen die Zahlung verweigern. Die Besitzer von betroffenen Schuldtiteln – etwa Staatsanleihen von Griechenland – wären dann die endgültigen Risikoträger. Soweit etwa Pensionsfonds in diese Titel investiert haben, verlagerte sich der Schaden auf die ruheständigen Personen. – Siehe Gläubigervorrang, Letztsicherungsvorkehrung, Retterei, Risikoschirm, Risikotransfer, Staatsschulden, verweigerte, Vermögensabgabe.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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