Rechnung in älteren Dokumenten auch Reitung sowie Raitung und im kaufmännischen Verkehr auch Nota und Faktur(a) (account, bill; budget; commitment)
Ein oder mehrere Posten, die einem Schuldner gegenüber als Forderung geltend gemacht werden. Die Forderung beruht dabei im der Regel aus der Lieferung von Waren oder Dienstleistungen und ist in Geldeinheiten ausgedrückt. – Die Rechnung eines Arztes wird in Deutschland meistens Liquidation (doctor’s bill) genannt. – In der Finanzwissenschaft die Gegenüberstellung von Einnahmen und Ausgaben einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft (statement of revenues and expenditures), die Staatsrechnung, das Budget, der Haushalt. – Anderer Ausdruck für die Haftung, für die Verantwortlichkeit und Übernahme des Risikos bei einem Geschäft, in der älteren Finanzsprache auch Obligo genannt. In diesem Sinne besonders bei den Redewendungen “auf eigene Rechnung” (on own account) und “auf fremde Rechnung” (on third-party account) im Finanzbereich und auch in der Gesetzessprache weithin üblich. – Siehe Abschlag, Bankkonto, Defektur, Heilgeld, Skonto, Superrevision.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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