Rating-Offenlegung (rating mandatory disclosure)

Die im besonderen nach der Subprime-Krise verstärkt vorgetragene Forderung, dass Rating-Agenturen ihre Bewertungsmodelle durch Gesetz oder Verordnung der Aufsichtsbehörde bis ins Einzelne offenlegen müssen. – Dies würde jedoch dazu führen, dass – die Rating-Agenturen nur noch solche Informationen verwenden, die öffentlich zugänglich sind; private, vertrauliche Auskünfte – nicht zuletzt auch von Informanden aus dem jeweiligen Unternehmen – könnten in das Urteil nicht mehr einfliessen; das Rating würde daher im Ergebnis schlechter; – beurteilte Unternehmen ihre Daten so gestalten und gliedern, dass sie bessere Noten (notches) bekämen; und – auch neue Finanzprodukte würde in das Raster der Rating-Agentur von vornherein eingepasst (adjusted in advance; “hinneindesignet” im Jargon), weil man die Bewertungsmasstäbe ja kennt: genau das jedoch hat – wie sich gelegentlich der Subprime-Krise gezeigt hat – letztlich wertlose Verbriefungspapiere hervorgebracht. – Siehe Rating-Agentur, gesetzliche Vorgaben, Rating-Anpassung, Whistleblower.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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