Rating-Agentur auch Ratingagentur (rating agency, external credit assessment institution, ECAI)
Dienstleistungsunternehmen, das gewerbsmässig Wirtschaftseinheiten (economic entities: Staaten, Firmen, Fonds, einzelne Papiere) nach Bonitätsklassen bewertet (an organisation that evaluates the probability of default on debt securities traded in the market). Diese Bewertung wird im wesentlichen mit Buchstaben ausgedrückt. AAA (Triple A) steht für höchste Bonität und nahezu kein Ausfallrisiko, C für schlechte Bonität und D praktisch für Zahlungsunfähigkeit. Ziffern werden teilweise als Zusatz verwendet. Diese Benotung ist entscheidend dafür, welche Konditionen die Banken bei Krediten an die jeweilige Firma gewährt. International sind die beiden Agenturen Standard & Poor’s (S&P) sowie Moody’s führend, an dritter Stelle steht Fitch. – Rating-Agenturen als unabhängige Informationsvermittler vermögen mit hohem Sachverstand die in der Regel nur sehr schwer zu durchschauende Vielschichtigkeit von Unternehmensdaten in einer jedermann sofort einsichtigen Note auszudrücken. Damit erhöhen sie die Effizienz der Finanzmärkte. Fehlerhafte Beurteilungen können auf der anderen Seite schwerwiegende Folgen für Anleger und gar für das die Finanzmarktstabilität nach sich ziehen. Dies zeigte sich bei den Verwerfungen auf dem Hypothekenmarkt der USA im Sommer 2007 (subprime crises; Subprime-Krise, die eine weltweite Finanzkrise einleitete). In diesem Zusammenhang wurde bezweifelt, ob überhaupt die Rating-Agentur die immer komplizierter werdenden Finanzinstrumente mit einem eindimensionalen Urteil – wie bei Anleihen sicher sinnvoll und überzeugend – beurteilen könne. – Grundsätzlich jedoch ist zu beachten: Noten der Rating-Agenturen sollten die eigene Risiko-Einschätzung der Investoren lediglich ergänzen. Ein Ersatz für eine breit angelegte eigene Risiko-Beurteilung können und dürfen sie nicht sein. Auch sollte bedacht werden, dass die Ratings der Agenturen angesichts ihrer grundsätzlichen Ausrichtung auf langfristige (noncurrent), grundlegende Grössen eine kurzfristig auftretende, marktgetriebene Abwärtsbewegung kaum erfassen können. – Fest steht, dass Rating-Agenturen die Prozyklizität in der Vergangenheit verstärkt haben. Vor der Subprime-Krise wurden offensichtlich zu günstige Einstufungen vorgenommen. Im Zuge der Krise wurde dies dann plötzlich berichtigt (corrected abruptly), was viele Anleger zu Panikverkäufen veranlasste. – Die Erfahrung der letzten Jahre hat auch gezeigt, dass die Prämien bei Credit Default Swaps (CDSs) Rating-Einschätzungen der Agenturen vorwegnehmen. – Die Herabstufung der Bonität von Staatsanleihen einiger Mitglieder des Eurogebiets durch die Rating-Agenturen im Sommer 2011 wurde von vielen Politikern lautstark gerügt. Jedoch hat sich gezeigt, dass die Benotung durchaus angemessen war; und die Schelte man eher auf die teilweise verhängnisvolle Finanzpolitik der herabgestuften Länder richten sollte, anstatt auf die Rating-Agenturen, welche die für die EWU gefahrbringenden Umstände anprangern. – Siehe Bonitätsnote, Downrating, Firmen-Kurzportrait, Portfolio-Versicherung, Produktregistrierung, Rating Service Unit, Rating-Stufungen, Rating-Agentur, gesetzliche Vorgaben, Shadow Rating, Triple A, Untergewicht. – Vgl. Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 35 f. (aufsichtsrechtliche Verhaltensregeln für RatingAgenturen), Monatsbericht der EZB vom Mai 2005, S. 102 (EU-Initiativen), S. 105 (Code of Conduct Fundamentals für Rating-Agenturen, von der IOSCO erarbeitet), Jahresbericht 2004 der BaFin, S 12 (Verhaltenskodex für Rating-Agenturen), S. 66 (Rolle der RatingAgenturen im Kapitalmarkt), Jahresbericht 2005 der BaFin, S. 46 f. (Registrierung, Transparenz), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 79 (Voraussetzungen der aufsichtsrechtlichen Anerkennung einer Agentur), Jahresbericht 2006 der BaFin, S. 39 f. (aufsichtsrechtliche Beurteilung), Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 59 f. (internationale Bemühungen um Überwachung der Rating-Agenturen), Monatsbericht der EZB vom Mai 2009, S. 115 (Grundsatzfragen; Beurteilung verschiedener Vorschläge; Literaturhinweise), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 45 f. (Bemühungen zur Aufsicht über die Rating-Agenturen; EU-Verordnung bringt Registrierungspflicht bis September 2010), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 57 ff. (Näheres zur Registrierungspflicht; Rotationsprinzip: eine Rating-Agentur darf nur für einen begrenzten Zeitraum Ratings für ein und dasselbe Unternehmen erstellen; Rating-Agenturen aus Drittländern; Zuständigkeiten der Aufsicht), Jahresbericht 2010 der BaFin, S. 68 f. (Umsetzung der Aufsicht über die Agenturen; Überarbeitung der Rating-Verordnung), S. 187 (nähere Erläuterungen in Bezug auf das Ausführungsgesetz zur EU-Ratingverordnung), S. 212 f. (laufende Aufsicht; Verhaltens- und Organisationsregeln) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales” und Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”, Finanzstabilitätsbericht 2010, S. 119 (Ratingurteile der Agenturen weisen im Vergleich zu marktbezogenen Kennzahlen eine höhere Stabilität auf und wirken damit weniger prozyklisch). Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 85 f. (Aufsicht über die Agenturen), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 68 f. (weitere regulatorische Bemühungen; neue Verordnung), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 34 (Beaufsichtigung und Prüfung durch die BaFin) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.
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