Originate-to-distribute-Strategie (so auch im Deutschen gesagt; ab etwa 2005 manchmal mit KVV-Strategie wiedergegeben)
Geschäftliche Ausrichtung eines Instituts, bei der eigene, im Normalfall gut besicherte Forderungen aus verschiedenartigen Geschäftsbereichen – etwa: Darlehn an Industriebetriebe; Hausbaukredite – an eine Zweckgesellschaft verkauft werden. Der Anreiz zur Weiterreichung der Forderungen besteht darin, dass die originierende Bank einmal für die ausgelagerten Kredite das aufsichtsrechtlich vorgeschriebene Eigenkapital bisher noch kaum vorhalten musste, und zum anderen durch den Verkauf der Forderungen sofort Geld in die Kasse der Bank fliesst, das erneut zur Kreditvergabe eingesetzt werden kann. – Die Zweckgesellschaft (Conduit) ihrerseits – verpackt die Forderungen zu unterschiedlich gemischten Portfolios, – teilt sie in einzelne Tranchen mit in der Regel unterschiedlichem Risikogehalt auf und – gibt die entsprechenden – bei Gruppen-Originator-Verbriefung zuvor möglichst durch Rating-Agenturen bewerteten – Papiere weltweit ab (Repackaging). Daher spricht man manchmal auch von “Originate-, Repackage-and-Sell-Strategie”, und stellte diesen Ausdruck der “Originateand-Hold-Strategie” gegenüber, bei der eine Bank ein Darlehn in den Büchern behält. – Anlässlich der Subprime-Krise hat sich gezeigt, dass diese Geschäftspolitik gleichsam über Nacht praktisch undurchführbar wird, weil die Nachfrage nach Verbriefungspapieren selbst der höchsten Bonitätsstufe versiegte. – Siehe Absenzkapitalismus, Buy-and-holdPraktik, Darlehn, nicht standardisiertes, Disclosure Act, Einzel-Originator-Verbriefung, Entwicklungsverfahren, iteratives, Home Mortgage Kreditvergabe-Grundregel, Krise der Sicherheiten, Luftpapiere, Mortgage Equity Withdrawal, Ninja-Loans, Papiere, toxische, Single Master Liquidity Conduit, Subprime-Wohnraumfinanzierung, Verbriefung, Verbriefungspapiere-Selbstbehalt, Verbriefungsstruktur, Zitronenhandel. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 89 ff. (Auswirkungen der neuen Geschäftsstrategie auf die Geldpolitik; Übersichten), Monatsbericht der EZB vom Juli 2008, S. 22 (IAS 39 und aufsichtsrechtliche Bestimmungen erschweren bzw. verunmöglichen die Ausgliederung aus der Bilanz; Problem der Vergleichbarkeit), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 55 (Selbstbehalt-Vorschriften), Monatsbericht der EZB vom Januar 2012, S. 73 ff. (Erläuterung der Geschäfte und der dadurch gestalteten Beziehungen auf dem Finanzmarkt), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 54 f. (aufsichtsrechtliche Massnahmen).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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