Murabaha (so auch im Deutschen gesagt)

Im Islamic Banking ein Kauf- und Rückkaufvertrag, bei dem ein Vermögensgegenstand auftrags eines Kunden von der Bank erworben wird. Der Kunde kauft zu einem zuvor festgelegten Rückkaufpreis den Gegenstand von der Bank. In diesen Preis sind die Kosten der Bank sowie ein allfälliger Wertsteigerungs- und Risikozuschlag eingerechnet (a financial institution plays a role of sales intermediary, buying goods needed by clients and then selling them on later at a profit. This is similar to securitisation and nominee agreements). – Siehe Ijara, Istisna, Mudaraba, Musharaka, Option, Qard al-Hasan, Salam, Sukuk, Zinsverbot.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Sidebar