Mindest-Überwachungsanforderungen (minimum control requirements)
Aufsichtsrechtlicher Begriff in Zusammenhang bankinternen Überwachungssystemen. Das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen setzte 1995 solche Standards für das interne Kontrollsystem im Bereich der Handelsgeschäfte – intern MaH genannt – und 2000 für die Innenrevision – intern MaIR genannt – in Kraft. – Siehe Compliance, Regel 404, Sonderprüfungen.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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