Lamfalussy-Vorschlag (Lamfalussy recommendation)
Von der – im November 2000 von den EU-Regierungen eingesetzten – Arbeitsgruppe unter Leitung des ehemaligen Präsidenten des Europäischen Währungsinstituts, Baron Alexandre Lamfalussy erarbeiteter Plan einer gesamteuropäischen zentralen Aufsichtsbehörde, verbunden mit einem einheitlichen europäischen Verwaltungs- und Vollstreckungsrecht sowie einem europäischen Rechtsschutzsystem. – Der Plan steht gegen das bestehende, dezentrale Aufsichtsgefüge, das durch nationale Zuständigkeit und europaweite Zusammenarbeit geprägt ist; dieses nutzt die Nähe und besonderen Kenntnisse der verantwortlichen nationalen Instanzen in der Aufsicht und verbindet dies mit verschiedenen Formen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit. Denn trotz zunehmender Vernetzung der nationalen Märkte sind die Unterschiede in den einzelnen Finanzsystemen nach wie vor beachtlich. Zumindest für den Euroraum wurde der Lamfalussy-Vorschlag durch die Errichtung der europäische Bankenaufsicht weithin verwirklicht. – Siehe Aktionsplan für Finanzdienstleistungen, Allfinanzaufsicht, Aufsicht, europäische, Aufsichtsbehörden, Finanzmarktaufsicht, europäische, Subsidiaritätsprinzip. – Vgl. auch Jahresbericht 2002 der BaFin, S. 45, Jahresbericht 2003 der EZB, S. 120, Jahresbericht 2003 der BaFin, S. 48 ff. (S. 50 wichtige Graphik über den Gesetzgebungsweg), Monatsbericht der EZB vom November 2004, S. 93 ff., Jahresbericht 2004 der BaFin, S. 41 f. (Arbeit in den Ausschüssen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2006, S. 50 (Stufenplan), Jahresbericht 2008 der BaFin, S. 43 (Stärkung der Rolle der 3L3-Gremien), Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 40 (Zusammenarbeit der Lamfalussy-Gremien) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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