Kundenmitnahme (enticement [entrainment, alienation] of customers)
Bei einem Institut der Umstand, dass – ein Angestellter nach Arbeitsplatz-Wechsel zu einer anderen Bank – mit bisher von ihm betreuten Kunden in Verbindung tritt, – um diese für den neuen Arbeitgeber zu gewinnen. Soweit dies telephonisch geschieht, stuft die Aufsichtsbehörde es als verbotenes Cold Calling ein. – Manche Bankangestellte – und vor allem Kreditsachbearbeiter – bauen mit den Kunden des Arbeitgebers bewusst eine so enge persönliche Beziehung auf, dass diese ihnen beim Arbeitgeberwechsel (change of employer) ohne weiteres folgen. Zu diesem Fragenkreis (set of problems) gibt es international eine Fülle an Erörterungen (an abundance of international literature). — Siehe Beziehungspflege, Kundenpfleger. – Vgl. Jahresbericht 2007 der BaFin, S. 146 (Einverständnis des Kunden gegenüber dem neuen Arbeitgeber erforderlich).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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