Kredittermingeschäft (loan forward contract)
Eine Bank verpflichtet sich, einem Kunden – ein in seiner Höhe festgelegtes Darlehn – zu einem bestimmten Zeitpunkt und – zu einem im vorab vereinbarten Zinssatz zur Verfügung zu stellen. Für die Bank entsteht damit neben dem Kreditrisiko auch ein Zinsänderungsrisiko; beides erfordert ein besonderes Risikomanagement. – Siehe Absicherung, Kreditsachbearbeiter, Kreditzusage, konditionsfixierende, Zinsoption, Zinstauschgeschäft, Zinsterminkontrakt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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