Kalfatergeld (caulking fee)
Betrag, den früher der Reeder für das Dichten des – meistenteils aus Holz gefertigten – Schiffes zu zahlen hatte. – Ritzen und kleine Löcher an der Schiffsaussenwand sowie an Deck wurden dabei vermittels besonderer Werkzeuge – wie Klamei-Eisen (horsing iron; Werkzeug, um die dicken Seitenplanken eines Schiffes zu kalfatern), Kalfateisen, Dichthammer und Rabatteisen (making iron) – mit Werg (tow), Talg (tallow), Pech (pitch) und Teer (tar) ausgefüllt. Versicherer machten das regelmässige Kalfatern oft zur Pflicht für den Schiffseigner; sonst wurde die Versicherung mit der einschränkenden Klausel “frei von Leckage” (free from leakage) abgeschlossen. In den Seehäfen waren daher auf das Kalfatern spezialisierte Unternehmen tätig. Das Kalfatergeld wurde in der Regel in das Frachtgeld eingerechnet. – Siehe Gussgeld, Kapplaken, Leakage, Ladegeld, Reedergeld.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
