Juste Retour-Prinzip (just back principle)
In Bezug auf die EU das Verlangen, dass für jedes der einzelnen Mitgliedsstaaten ein Ausgleich zwischen Finanzierungsleistungen für die Gemeinschaft einerseits und Rückflüssen aus dem Haushalt der Gemeinschaft andererseits gewährleistet sein müsse. – Siehe Europayer, Zahlmeister.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
