Geschäftsmodell-Analyse (bank business model assessment)

Wenn nicht anders definiert, so versteht man darunter die in der Öffentlichkeit vielfach erhobene Forderung – besonders im Zuge der Subprime-Krise und der folgenden Finanzkrise; in Deutschland verstärkt verlangt auch in Zusammenhang mit den Landesbanken -, dass die Aufsichtsbehörde – das jeweilige Geschäftsmodell (business model: method of doing business by which a bank can sustain itself, that is: generate revenue) eines Instituts kritisch beurteilt und – darüber hinaus ihre Schlussfolgerung jedermann zugänglich macht. – In den meisten Staaten, so auch in Deutschland, fehlt der Aufsichtsbehörde dazu die gesetzlich eingeräumte Zuständigkeit. Auch die europäische Bankenaufsicht hat dazu keine Befugnis. Wohl aber hat die Aufsichtsbehörde seit Jahresbeginn 2014 das Recht, die Nachhaltigkeit der Zielsetzungen eines Instituts zu kontrollieren. – Siehe Geschäftsstrategie, nachhaltige.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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