Gehaltszulage (salary supplement, additional pay; bonus)
Eine in der Regel branchenübliche Zahlung (industry-standard payment) des Arbeitgebers an Beschäftigte, die besonderen körperlichen oder seelischen Belastungen bei der Arbeit ausgesetzt sind. Juristisch gilt als Merkmal für eine Gehaltszulage in diesem Sinne, dass sie seitens des Unternehmens freiwillig erfolgt und der Arbeitnehmer daher keinen Rechtsanspruch auf Zahlung hat (no legal claim to payment arises). – Von Unternehmen anstatt einer Gehaltserhöhung einmalig oder in gewissen zeitlichen Abständen an Beschäftige ausbezahlter Bonus. In der Regel kostet dies das Unternehmen erheblich weniger als eine Gehaltserhöhung und kommt beim Arbeitnehmer teilweise brutto wie netto (in both gross and net terms) an. – Siehe Anreizsystem, Bonifikation, Bonussystem, Citigroup-Bonussystem, Fixum, Fringe Benefits, Gratifikation, Tantieme, Vergütung, Vergütungssystem, InstitutsVergütungsordnung, Vorstandsbezüge.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
