Finanzinstrument, kündbares (puttable financial instrument)

Wenn nicht anders gesagt, so versteht man darunter in Anlehnung an IAS (32) Finanzinstrumente in der unter gegebenen Definition, welche durch den Inhaber gekündigt werden können.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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