Finanzinstrument, kündbares (puttable financial instrument)

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Wenn nicht anders gesagt, so versteht man darunter in Anlehnung an IAS (32) Finanzinstrumente in der unter gegebenen Definition, welche durch den Inhaber gekündigt werden können.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Finanzinstrument, kündbares (puttable financial instrument)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/finanzinstrument-kundbares-puttable-financial-instrument/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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