Erbgeld (rent; heir redemption payment)
Frühere Bezeichnung für eine dauernde, regelmässige Zahlung aufgrund einer Erbpacht (hereditary lease). – Einmalige oder in Raten zu leistende Abstandszahlung an den ausscheidenden Miterben (joint heir) seitens des Haupterben, auch Hofzielgeld genannt. – Siehe Ewiggeld, Gilt, Rente.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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