Einschuss (inpayment; prepayment; margin)

Die bei einem Unternehmen, einem Fonds oder beim Crowdfunding bei einem Vorhaben getätigte Beteiligung in Geld oder Vermögenswerten. – Die Vorauszahlung für eine – in der Regel aus Vertrag erwachsende – Verpflichtung zur Zahlung; in älteren Dokumenten auch Angeld und Ingeld genannt. – Die Sicherheitsleistung, die ein Anleger beim Kauf von Wertpapieren auf Kredit erbringen muss (bail money; Haftgeld); damit soll die Einhaltung vertraglich übernommener Verpflichtungen gewährleistet werden. – Betrag, welcher von Käufern und Verkäufern von Terminkontrakten sowie Optionsverkäufern als Sicherheitsleistung in Form von Bargeld oder Papieren zu hinterlegen ist. – Beim Kauf von Futures muss der Anleger nicht den gesamten Preis des zugrunde liegenden Basiswertes zahlen, sondern lediglich einen bestimmten Prozentsatz hiervon. Dieser liegt in der Regel zwischen drei und zehn Prozent. Dies bedeutet, dass sich mit relativ geringen Summen ein beträchtliches Volumen bewegen lässt. Der Anleger bedient sich also eines Hebels. – Siehe Angeld, Barmarge, Derivate, Haupteinlage, Hebelwirkung, Ingeld, Option, Quantum, Rohstoff-Terminvertrag.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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