Einschreibegebühr (registration fee)

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Eine Abgabe in Bargeld, vor allem in der Bedeutung, um – in früherer Zeit als Teil der Taxe einen Sitzplatz in einer Postkutsche zu erhalten, – an einer Hochschule angenommen (immatrikuliert; matriculated) zu werden, – um ein Motorfahrzeug behördlich eintragen zu lassen (Schweiz) oder – eine Sendung durch einen Versender – wie vor allem durch die Post – auf dem Weg besonderer und schriftlich nachweisbarer Sorgfalt befördern zu lassen. – Siehe Gebühr, Taxe.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Einschreibegebühr (registration fee)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/einschreibegebuhr-registration-fee/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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