Einschreibegebühr (registration fee)

Eine Abgabe in Bargeld, vor allem in der Bedeutung, um – in früherer Zeit als Teil der Taxe einen Sitzplatz in einer Postkutsche zu erhalten, – an einer Hochschule angenommen (immatrikuliert; matriculated) zu werden, – um ein Motorfahrzeug behördlich eintragen zu lassen (Schweiz) oder – eine Sendung durch einen Versender – wie vor allem durch die Post – auf dem Weg besonderer und schriftlich nachweisbarer Sorgfalt befördern zu lassen. – Siehe Gebühr, Taxe.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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