Einlagen mit vereinbarter Laufzeit (deposits with agreed maturity)
Im statistischen System der EZB handelt es sich hier – um Termineinlagen mit vorgegebener Laufzeit, die nach den nationalen Gepflogenheiten vor Ablauf der vereinbarten Frist nicht oder doch nur gegen Bezahlung einer Vertragsstrafe umgewandelt werden können. Ferner zählen dazu – einige nichtmarktfähige Schuldverschreibungen, wie beispielsweise nichtmarktfähige Einlagezertifikate für den Absatz an Bankkunden. – Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit bis zu zwei Jahren sind in M 2 (und damit auch in M 3) enthalten. – Einlagen mit einer vereinbarten Laufzeit von über zwei Jahren zählen hingegen zu den (nichtmonetären) längerfristigen finanziellen Verbindlichkeiten des Sektors Monetäre Finanzinstitute. – Vgl. auch den von der EZB herausgegebenen Leitfaden “Die einheitliche Geldpolitik in Stufe 3. Allgemeine Regelungen für die geldpolitischen Instrumente und Verfahren”, S. 107 sowie den jeweiligen Monatsbericht der EZB, dort der Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Rubrik “Monetäre Entwicklungen, Banken und Investmentfonds”.
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/
