Eingliederungsdarlehn (integration loan)

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In Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge des Flüchtlingshilfegesetzes (FlüHG) gewährte staatliche Kredite an den dazu berechtigten Personenkreis, in erster Linie an Heimatvertriebene deutscher Nationalität. – Kredite der Banken an Zuwanderer nach Deutschland, vor allem an Existenzgründer im Gaststättengewerbe (catering trade). – Siehe Heimkehrergeld, Durchleitkredit.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Eingliederungsdarlehn (integration loan)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/eingliederungsdarlehn-integration-loan/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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