Eingliederungsdarlehn (integration loan)
In Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg im Zuge des Flüchtlingshilfegesetzes (FlüHG) gewährte staatliche Kredite an den dazu berechtigten Personenkreis, in erster Linie an Heimatvertriebene deutscher Nationalität. – Kredite der Banken an Zuwanderer nach Deutschland, vor allem an Existenzgründer im Gaststättengewerbe (catering trade). – Siehe Heimkehrergeld, Durchleitkredit.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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