Eigenkapital, hartes (core tier one, common equity, predominant equity part)
Wenn nicht anders definiert, versteht man darunter bei einer Bank die Summe aus Stammaktien und einbehaltenen Gewinnen. Nicht zum harten Eigenkapital zählen Papiere, deren Inhaber nur im Falle der Insolvenz für Verluste haften. – Nach den Plänen zu Basel-III sollen Banken in Bezug auf ihre Bilanzsumme mindestens drei Prozent hartes Eigenkapital vorhalten. Das bedeutet, dass die Bilanz das 33fache des Eigenkapitals nicht überschreiten darf. Weil aber die Bilanzsumme in den USA und Europa wegen unterschiedlicher Bilanzregeln (GAAP, IFRS) nicht vergleichbar sind, so bedarf es noch genauerer Abklärungen. – Siehe Aktiva-Minderung, Kapitalpuffer, antizyklischer, Kernkapital, Kernkapitalquote, Leverage Ratio, Liquiditätskrisenplan, Liquiditätspuffer, Zwangswandelanleihe. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 10 (Basler Ausschuss berät über Einzelheiten einer künftigen verbindlichen Regelung), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Mai 2013, S. 59 ff. (hartes Eigenkapital im Zuge von Basel-III).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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