Edelkupfer (noble copper)

In der Fachsprache des Schmuckgewerbes (jewellery sector, jewellery industry) alle Gegenstände, die lediglich zu einem Drittel aus Gold (Gold 333; 8 Karat) bestehen; der Rest der Masse machen Kupfer, Silber, Nickel und andere Metalle bzw. Metallmischungen aus. Dennoch dürfen in Deutschland – und zwar abweichend von den Bestimmungen in fast allen anderen Ländern – solche Waren “Gold” genannt und Schmuck daraus mit dem Feingehaltstempel “333” versehen werden. In Verfolg EU-weiter
Rechtsangleichung ist jedoch abzusehen, dass diese Legierung durch den international verbreiteten Minimalstandard Gold 375 (9 Karat) abgelöst wird. – Siehe Edelmetalle, Drittelgold, Rauschgold, Zwischgold.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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