Dienstleistungsverkehr (exchange of services)
Wenn nicht anders definiert der grenzüberschreitende Handel von Dienstleistungen. Dieser wird statistisch als eigener Posten der Zahlungsbilanz erfasst und ist auch für die Geldpolitik von Bedeutung. – Die genaue Berechnung des Dienstleistungsverkehrs stösst bis anher jedoch auf viele Probleme, vor allem weil es erhebungstechnisch sehr schwer ist, auch einzubeziehen – den nicht grenzüberschreitenden Dienstleistungshandel, etwa: ein deutsches Ingenieurbureau plant einen Bau in Dubai, – den vorübergehenden Umzug eines Dienstleisters, etwa: eine philippinische Krankenschwester arbeitet für ein Jahr in der EU, – die kurzfristige Verlegung von Dienstleistungs-Aufträgen ins Ausland, etwa: ein deutsches Unternehmen bedarf vor Gericht der Dienste eines argentinischen Rechtsanwalts, – Firmenvertretungen im Ausland, etwa: ein spanisches Fremdenverkehrs-Bureau eröffnet eine Niederlassung in Singapur. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Juli 2008, S. 89 f. (Bestimmungsgründe für den Dienstleistungsverkehr), S. 98 f. (Probleme der Erfassung im einzelnen), Monatsbericht der EZB vom Mai 2011, S. 66 ff. (Dienstleistungsaustausch innert der Euroländer; Dienstleistungsverkehr Eurogebiet zu übriger Welt; zahlreiche Übersichten; Einschätzung in Bezug auf die Wettbewerbsfähigkeit), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2014, S. 63 (Probleme der statistischen Erfassung in der Zahlungsbilanz).
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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