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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

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Derivategeschäfte, bilaterale (over-the-counter derivate transactions)

Eine in gewissen Marktsegmenten bevorzugte Form von Derivaten sind bis anhin Verträge zwischen nur zwei Partnern (contracts between two partners). Damit ist der Marktumsatz (market turnover) an Derivaten gesamthaft für Dritte und vor allem für die Aufsichtsbehörden wenig durchschaubar. Ungewiss ist daher, welche Auswirkungen der Einsatz von Derivaten im Krisenfall haben würde. – Verstärkt wird diese Gefahr dadurch, dass in den einzelnen Marktsegmenten für Derivate weltweit nur wenige “Big Player” handeln. Wegen der geringen Transparenz des Marktes bleiben auch die meisten Verluste unerkannt. Deshalb wird immer wieder ein Verbot zweiseitiger und nicht über den Markt laufender Geschäfte gefordert. – Im Sommer 2006 wurde bekannt, dass der Hedge-Fonds Amaranth Advisors LLC innert weniger Tag mehr als die Hälfte seines fast 10 Mia Euro grossen Vermögens durch verfehlte Spekulation in Erdgas-Futures verlor. Weil die meisten Kontrakte bilateral erfolgten, so blieben die riskanten Geschäfte dem Markt und den Aufsichtsbehörden völlig verborgen. – Im Herbst 2009 vereinbarten die G20 eine Reihe von Massnahmen zur Überwachung des OTC-Derivatemarktes, vor allem die Errichtung zentraler Gegenparteien, das Verbot des Handels ausserhalb organisierter Märkte sowie die Meldepflicht an ein zentrales Transaktionsregister. Eine wesentliche Risikominderung sieht man dabei in schon der Pflicht, alle Geschäfte über zentrale Gegenparteien (clearing houses; Clearinghäuser, kurz: Clearer) abzuwickeln. Diese bündeln die Aufträge, erhöhen die Transparenz und mindern die Transaktionskosten. Vor allem aber übernehmen sie das Risiko, wenn eine der am Handel beteiligten Parteien ausfällt. Um sich seinerseits abzusichern, verlangt der Clearer von den Marktteilnehmern Sicherheiten, etwa in Form von risikoarmen Wertpapieren wie etwa Anleihen erstklassiger Emittenten. – Siehe Abwicklungsabteilung, Derivate, Derivategeschäfte-Clearingpflicht, Derivate-Informationspflicht, DerivategeschäfteMeldepflicht, Future, Herdenverhalten, Knotenpunkt, Kreditrisiko, Kreditderivat, Option, Run, Rush to exit. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 17, S. 42 (Aufsichtslücken sollen geschlossen werden); Jahresbericht 2011 der BaFin, S. 43 ff. (der OTC-Derivatemarkt wird nun reguliert; Einzelheiten), Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 62 (ausserbörsliche Derivategeschäfte über zentrale Kontrahenten wird in die Regulierung einbezogen) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Internationales”, Finanzstabilitätsbericht 2012, S. 92 ff. (ausserbörslicher Derivatemarkt seit 2003; Regulierungsfragen), Jahresbericht 2013 der BaFin, S. 163 (neue Vorgaben für OTC-Derivategeschäfte durch die novellierte DerivateV)

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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