Deregistrierung (deregistration)
Die Entlassung eines (börsennotierten) Unternehmens von den durch die Aufsichtsbehörde geforderten Veröffentlichungspflichten. Selbst wenn sich eine Aktiengesellschaft von der Börse zurückzieht (delisting; Delisting), so können die Aufsichtsbehörden verlangen, dass die hohe Kosten verursachenden Berichtspflichten (reporting requirements) weiterhin zu erfüllen sind, solange das Unternehmen eine bestimmte Anzahl – in den USA im Jahr 2011 dreihundert – Aktionäre hat. – Siehe Compliance, Delisting, Public-to-Private, Sarbanes-Oxley Act.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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