Depotgesetz (safe custody act)

In Deutschland rechtliche Grundlage für die Verwahrung und Verwaltung von Wertpapieren. Das Gesetz dient dem Schutz der Wertpapiereigentümer, die ihre Wertpapiere hinterlegen bzw. auch elektronisch verwalten lassen. Die Bestimmungen des Depotgesetzes gelten auch für die Schuldbuchforderungen. – Siehe Aberdepot, Dematerialisierung, Depotgeschäft, Depotrisiko, Depotunterschlagung, Street Name, Verwahrstelle, Zentralverwahrer, Zwischenverwahrer. – Vgl. Jahresbericht 2009 der BaFin, S. 169 (Verstösse gegen das Depotgesetz bei Sonderprüfungen aufgedeckt).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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