Delegant und Assignant (delegant)
In älteren Dokumenten ein Schuldner, der seinem Gläubiger eine eigene Forderung gegenüber einem Dritten abtritt. – Siehe Delegation.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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