Covered Bonds (so auch im Deutschen gesagt, seltener auch gedeckte Schuldverschreibungen)

Vor allem in Grossbritannien, Spanien, Irland und den USA ausgegebene Anleihen, die – durch Haftung des ausgebenden Instituts sowie – Deckung durch einen besonderen Pool von Sicherheiten, bestehend aus Hypotheken oder Staatsanleihen, besichert sind. Sie entsprechen im grossen und ganzen dem deutschen Pfandbrief. Covered Bonds gründen sich rechtlich auf die jeweiligen nationalen Gesetze. Eine EUweiter gesetzlicher Mindeststandard gibt es bis anhin (Herbst 2011) aber noch nicht. – Im Zuge ihrer Politik des Quantitative Easing kaufte die EZB im Frühjahr 2009 erstmals Pfandbriefe und Covered Bonds im Umfang von 60 Mia Euro an. Daraufhin erholte sich dieser, infolge der auf die Subprime-Krise folgenden Finanzkrise nahezu am Austrocknen befindliche Teilmarkt (sub-market) merklich. Die Risikoaufschläge verminderten sich, und die Emissionstätigkeit am Primärmarkt nahm wieder deutlich zu. Diese ausserordentliche zentralbankliche Massnahme ([euro-denominated] Covered Bond Purchase Programme, CBPP) fand dann zum 30. Juni 2010 mit dem Erreichen des angekündigten Ankaufvolumens von 60 Mia EUR seinen vorläufigen Abschluss. – Siehe Anleihe, forderungsbesicherte, Bausparkassen, Bodenkreditinstitut, Deckungsprüfung, Dreijahrestender, Hypothekenbank, Kliff-Effekt, Quantitative Easing, Real Estate Investment Trust, Sozialpfandbrief, Subprime-Krise, Wohneigentum. – Vgl. Monatsbericht der EZB vom Februar 2008, S. 89 ff. (Covered Bonds im Sog der Subprime-Krise), Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom August 2010, S, 25 (Ankaufvolumen von 60 Mia EUR war Ende Juni 2010 erreicht), Jahresbericht 2011 der EZB, S. 89 (Covered Bond Purchase Programme vom Oktober 2011).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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