Concession Shop (so auch im Deutschen gesagt; seltener Lizenzpartner und im Jargon auch Lichtbringer)

Im Falle von Banken Verkaufsniederlassungen von Partnern, die sich in der Schalterhalle oder in den Vorräumen (foyers; Foyers) befinden, und die ihre Geschäfte dort mit eigenem Personal und auf eigene Rechnung betreiben. – Man glaubt, dadurch die Anziehungskraft der – häufig schon durch ihre architektonische Gestaltung abweisenden) Bankgebäude sowie der nicht selten eintönigen Schalterhallen für die breite Kundschaft zu erhöhen. Aus dem Warenhaus-Bereich kommend, hat sich diese Form des Zusammengehens bei den Banken in Deutschland – im Gegensatz etwa zur Schweiz – bis anhin nur spärlich durchgesetzt. In den Vorstandsebenen deutscher Institute ist man weithin der Meinung, Concession Shops seinen für ein Geldhaus imageschädigend und seien ein Störfaktor für die Corporate Fashion. – Siehe Branding, Cobranding-Karte, CrossSelling-Potential, Kultursponsoring, Sponsor.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Concession Shop (so auch im Deutschen gesagt; seltener Lizenzpartner und im Jargon auch Lichtbringer)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/concession-shop-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-lizenzpartner-und-im-jargon-auch-lichtbringer/ (Stand: 15.10.2022).

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