Community Card (so auch im Deutschen gesagt, seltener gemeinschaftliche Warenverkehrskarte)

Im Handel eine zentrale Kundenkarte, die von mehreren Partnern sich ergänzender Konsumbereiche herausgegeben wird, und die in der Regel verschiedene Funktionen, wie z. B. Bonus- und Kreditfunktion, bündelt. Durch Erweiterung ihrer Gebrauchsmöglichkeiten, etwa als Telephonkarte oder Karte für das Electronic Ticketing versucht man, die Anziehungskraft der in Deutschland bis anhin noch wenig verbreiteten Community Cards schrittweise zu erhöhen. Ein Problem (an unresolved issue) bleibt dabei das Einschleusen von gefälschten Karten. – Siehe Auszahlung, Cobranding-Karte, Computerzahlung, Counterfeit Card, Chipkarte, Cobranding, Geld, elektronisches, Geldpassage, Karte, multifunktionale, Kreditkarten-Fiasko, Netzgeldgeschäft, Pay-Green-Initiative, Skimming, Sparbuch, Zahlungskarte.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Passend zum Seiteninhalt

Passende Formel

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Community Card (so auch im Deutschen gesagt, seltener gemeinschaftliche Warenverkehrskarte)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/community-card-so-auch-im-deutschen-gesagt-seltener-gemeinschaftliche-warenverkehrskarte/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

5 Seitenaufrufe dieser Seite