Cash-Sweep-Vereinbarung und Schuldentilgungsklausel (cash-sweep agreement)

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Die vertragliche Verpflichtung eines Unternehmens – in der Regel bezogen auf eine Zielgesellschaft im Rahmen eines Leveraged Buy-out -, dass jeder Nettozufluss an Geld, der Cashflow, zunächst dazu verwendet werden muss, um bestehende Verbindlichkeiten abzutragen. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom April 2007, S. 21 f. (Auswirkungen auf das Risikoprofil).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Merk, G. (Hrsg.): „Cash-Sweep-Vereinbarung und Schuldentilgungsklausel (cash-sweep agreement)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/cash-sweep-vereinbarung-und-schuldentilgungsklausel-cash-sweep-agreement/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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