Cash Flow Hedge (so auch im Deutschen gesagt, seltener ZahlungsströmeAbsicherung)

Hedge-Geschäfte, die auf die Sicherung künftiger Zahlungsströme aus einem Grundgeschäft abzielen. Von den Aufsichtsbehörden wurden für solche Verträge besondere Vorschriften hinsichtlich der Rechnungslegung erlassen. – Siehe HedgeGeschäft, Fair Value Hedge. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Juni 2002, S. 47 ff.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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