Buttergeld (butter penny)

Auch in: EN

Früher eine ehevertraglich (by agreement defining marriage rights) oder herkömmlich (conventionally) der Bäuerin (farmers’ wife, peasant woman) und zu deren freien Verwendung zufliessendes Einkommen aus ihrer Besorgung der Milchwirtschaft im landwirtschaftlichen Betrieb, auch Milchgeld genannt. – Eine Abgabe vornehmlich für Zwecke des Kirchbaus, die Hersteller von Christstollen (Christmas stollen) zu entrichten hatten. Die Verwendung von Butter für dieses vorweihnachtliche Backwerk (pre-Christmas cake) war kirchlicherseits ursprünglich nicht erlaubt, weil die Adventmonate (Advent months: the period including the four Sundays before Christmas) liturgisch eine Fastenzeit (lenten season) sind. Auf Antrag erlaubte jedoch Papst Innocenz VIII. im Jahr 1491 das Verbacken von Butter unter der Auflage, dass dafür eine Abgabe geleistet werde, die mildtätigen Zwecken (charitable objectives) zufliessen sollte.

Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/

Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Buttergeld (butter penny)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/buttergeld-butter-penny/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

3 Seitenaufrufe dieser Seite