Bundesschatzanweisungen oft nur “Schätze” (German federal treasury obligations)
In Deutschland vom Bund im vierteljährlichen Rhythmus (März, Juni, September, Dezember) begebene Wertpapiere mit einer Laufzeit von zwei Jahren. Der Erwerb ist grundsätzlich jedermann möglich. Im Tenderverfahren sind jedoch Banken, welche der Bietergruppe Bundesemissionen angehören, unmittelbar bietungsberechtigt (authorised to bid in auctions). Bundesschatzanweisungen werden jeweils in den Handel an den deutschen Wertpapierbörsen eingeführt. – Siehe Bundeswertpapiere, Geldmarktpapiere.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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