Brutto-Emission (gross emission)

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Die innert eines Zeitraums – in der Regel wird ein Geschäftsjahr zugrunde gelegt – von einem Emittenten begebenen Papiere. Zieht man davon die von dem gleichen Emittenten getätigten Rückzahlungen aus älteren Begebungen ab, so erhält man die Netto-Emission. – Für das Eurogebiet sind diese ausgewiesen im Anhang “Statistik des Euro-Währungsgebiets”, Kapitel “Finanzmärkte” im jeweiligen Monatsbericht der EZB und dort nach verschiedenen Gesichtspunkten unterteilt.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Brutto-Emission (gross emission)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/brutto-emission-gross-emission/ (Stand: 15.10.2022).

Die von Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk begründete Sammlung wird seit Herbst 2014 von Professor Dr. Dr. h.c. Eckehard Krah redaktionell fortgeführt und um neue Begriffe ergänzt. Sollten Sie Fehler entdecken oder sonstige Hinweise haben, schreiben Sie an: info@ekrah.com

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