Brotlizent [der] (grain levy)
In älteren Dokumenten eine Abgabe auf die Menge des einer Getreidemühle (flour mill) zugeführten Weizens, Roggens und Dinkels. Zahlungspflichtig war der jeweilige Mühlenbesitzer, der eine Liste über das angefahrene Korn dem mit der Kontrolle betrauten Lizent-Kommissar vorzulegen hatte. – Siehe Akzise, Biergeld, Detz, Krügergeld, Oktroi, Schokoladentaxe, Verzehrgeld, Ungeld, Zehnt.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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