Bonitäts-Verbesserung (credit repair; [financial] rating betterment)

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Alle Massnahmen, die ein Schuldner ergreift, um seine gesunkene Kreditwürdigkeit zu verbessern (practice of improving or rehabilitating one’s financial reputation, the creditworthiness) – Im Rahmen von Verbriefungen aufsichtsrechtlich definiert als vertragliche Vereinbarung, durch welche – die Kreditqualität einer Verbriefungsposition – gegenüber einem Stand ohne eine solche Vereinbarung – nach oben berichtigt wird. – Dazu zählen neben den im Zuge der Subprime-Krise von den Regelerstellern viel erörterten unwiderruflichen Kreditzusagen an Zweckgesellschaften auch Verbesserungen, die durch nachrangigere Tranchen und andere Arten der Besicherung erzielt werden. – Siehe Credit Enhancement, Claw-back-Klausel, Garantie, Kreditzusage, unwiderrufliche, Pfand, Rückführungs-Option, Unterstützung, stillschweigende, Zweckgesellschaft-Konsolidierung.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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Zitieren

Merk, G. (Hrsg.): „Bonitäts-Verbesserung (credit repair; [financial] rating betterment)“. In: Finanz- und Wirtschaftslexikon. https://www.gerhardmerk.de/bonitats-verbesserung-credit-repair-financial-rating-betterment/ (Stand: 15.10.2022).

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