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Prof. Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.

Abhandlungen über Johann Heinrich Jung-Stilling

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Nachtodliche Belehrungen zu verschiedenen Themen

 

Binnenfinanzierung (inhouse banking)

Es stellen Darlehn bereit – Konzerne ihren verbundenen Firmen; diese gelten aber auch dann, wenn sie konzernintern noch andere bankgeschäftliche Tätigkeiten betreiben, in Deutschland nach § 2, Abs. 1 KWG nicht als Banken, – Unternehmen ihren Zulieferern und umgekehrt manchmal auch Zulieferer ihren Abnehmern, – Handelsketten (CH: Grossverteiler; trade chains) ihren Einzelhändlern (CH: Detailhändlern; retail seller) und – Einzelhändler ihren Kunden. – Solcherart Direktkreditvergabe schmälert grundsätzlich den Einfluss der Zentralbank auf die Geldströme. – Siehe Disintermediation, Inhouse-System, Konzernbank. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Januar 2012, S. 13 ff. (ausführliche Darstellung der Binnenfinanzierung; Übersichten).

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
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