Billing (so auch heute zumeist im Deutschen gesagt, seltener Rechnungserstellung)
Allgemein der regelmässige, meist: monatliche Ausgleich aufgelaufener Zahlungsbeträge. – Abrechnung der in Anspruch genommenen Leistungen eines Finanzdienstleisters. – Siehe All-in-Fee, Bankgebühren, Courtage, Deduktion, Giropay, Vergütung. – Vgl. Monatsbericht der Deutschen Bundesbank vom Dezember 2006, S. 93 ff. (ausführliche Darstellung der Bezahlverfahren; viele Übersichten).
Achtung: Das Finanzlexikon ist urheberrechtlich geschützt und darf ohne die ausdrückliche Einwilligung lediglich zum privaten Gebrauch benutzt werden!
Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
E-Mail-Anschrift: info@jung-stilling-gesellschaft.de
https://de.wikipedia.org/wiki/Gerhard_Ernst_Merk
https://www.jung-stilling-gesellschaft.de/merk/
https://www.gerhardmerk.de/