Bilanzkontrolle, aufsichtsrechtliche (financial reporting enforcement)
Die verpflichtende Aufstellung bestimmter Vorschriften zur Rechnungslegung der Institute durch die Aufsichtsbehörde. – Siehe Bankenaufsicht, europäische, Enforcement, Finanzbericht. – Vgl Jahresbericht 2012 der BaFin, S. 199 ff. (Überwachungstätigkeiten der BaFin; Übersicht; einzelne Fälle) sowie den jeweiligen Jahresbericht der BaFin, Kapitel “Aufsicht über den Wertpapierhandel und das Investmentgeschäft”.
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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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