Bewertung in älteren Dokumenten auch Evalvation (valuation, evaluation)

Allgemein die – nach bestimmten, gesetzlich vorgeschriebenen – wie § 243 HGB – oder vertraglich vereinbarten Regeln – erfolgende Feststellung des Börsen-, Markt- oder Wiederbeschaffungspreis eines Vermögensgegenstandes – zu einem bestimmten Zeitpunkt – in Geldeinheiten. – Bei Bausparkassen die Festlegung der Reihenfolge, in welcher die Bausparer ihre Bausparmittel ausbezahlt bekommen. Entsprechende Verfahren werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht überwacht. – Die Einschätzung der Bonität, der Zahlungsfähigkeit eines Geschäftspartners. – Siehe Aktuar, Ästimator, Audit, Bausparkassen, Bewertbarkeit, Enforcement, Entstehungskurs, Fair Value, Fairness Opinion, Kombinationseffekt, Liebhaberwert, Mark-to-Model-Ansatz, Marktwert, Monetisierung, Risiko, Verkehrswert, Vermögenswert, Zeitwert.

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Universitätsprofessor Dr. Gerhard Merk, Dipl.rer.pol., Dipl.rer.oec.
Professor Dr. Eckehard Krah, Dipl.rer.pol.
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